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Richtlinie für Menschenrechte
Last Updated: 28 November 2023
Geltungsbereich
Die Einhaltung der Menschenrechte ist eine wesentliche Voraussetzung für alle Unternehmen und entscheidend für die Beziehung zu ihren Stakeholdern. Fora („das Unternehmen“, „uns“, „wir“, „unser“) hat außerdem das Ziel, ein guter Nachbar und ein proaktives Mitglied der Gemeinschaften zu sein, in denen wir tätig sind.
Fora hält sich an die Richtlinien, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, der Erklärung der ILO über grundlegende Rechte und Pflichten bei der Arbeit und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte dargelegt sind.
Diese Richtlinie gilt für alle Geschäfte und Standorte des Unternehmens.
Richtlinie
Allgemein
Fora verpflichtet sich dazu, sicherzustellen, dass jeder, der von den Aktivitäten des Unternehmens betroffen ist, mit Respekt behandelt wird. Wir verpflichten uns dazu, negative Auswirkungen auf die Menschenrechte, die in Folge oder aufgrund unserer Geschäftstätigkeiten auftreten, zu identifizieren, verhindern und zu lindern, bevor oder falls diese auftreten.
Gemeinschaften
Fora ist sich seines Einflusses auf die Gemeinschaften bewusst, die wir an unseren Arbeitsplätzen und in den Umgebungen seiner Standorte schaffen. Unser Ziel ist es stets, ein guter Nachbar zu sein. Das Unternehmen verpflichtet sich dazu, mit den Gemeinschaften zusammenzuarbeiten und diesen bei seiner Geschäftstätigkeit zuzuhören, von ihnen zu lernen und ihren Standpunkt in Betracht zu ziehen. Fora verpflichtet sich gegebenenfalls an der Teilnahme am Dialog mit Interessenvertretern für Menschenrechtsfragen in Bezug auf unsere Geschäfte und das Umfeld, in dem diese tätig sind.
Diversität
Fora schätzt sowohl die Diversität seiner Mitarbeiter als auch seiner Mitglieder und setzt sich für Chancengleichheit ein. Unser Ziel ist es, unsere Arbeitsplätze für jeden jederzeit einladend und frei von Diskriminierung und Belästigung zu machen. Fora verbietet respektloses oder unangebrachtes Verhalten und Belästigung.
Diese Richtlinie gilt auch für die Geschäftspartner, mit denen Fora zusammenarbeitet.
Vereinigungs - und Tarifverhandlungsfreiheit
Fora unterstützt das Recht seiner Mitarbeiter, einer Gewerkschaft beizutreten oder nicht beizutreten oder eine solche zu gründen, ohne dabei Repressalien, Einschüchterungen oder Belästigungen befürchten zu müssen. Dort, wo Mitarbeiter durch eine rechtlich anerkannte Vereinigung vertreten werden, strebt Fora einen konstruktiven Dialog mit deren frei ausgewählten Vertretern an. Das Unternehmen strebt mit solchen Vertretern in gutem Glauben Tarifverhandlungen an.
Sklaverei, Menschenhandel, Zwangs- und Kinderarbeit
Fora ist grundsätzlich gegen Sklaverei, Menschenhandel, Zwangs- und Kinderarbeit. Wir stellen keine Personen unter 16 Jahre ein und stellen sicher, dass jede Anstellung in unserer Gruppe freiwillig erfolgt.
Fora geht keine Geschäfte mit Organisationen ein, von denen wir merken, dass sie in Tätigkeiten verwickelt sind, die Sklaverei, Zwangs- oder Kinderarbeit umfassen.
Nichteinhaltung
Falls ein Mitarbeiter von Fora auf eine Nichteinhaltung dieser Richtlinie aufmerksam wird, so müssen diese Vorfälle an den jeweiligen Vorgesetzten oder die Personalabteilung gemeldet werden. Falls ein Mitarbeiter von Fora auf solche Vorfälle aufmerksam wird, so müssen diese an den Geschäftsführer seines Fora-Gebäudes gemeldet werden.
Falls ein solcher Vorfall in Bezug auf einen Mitarbeiter von Fora auftritt, von dem vermutet wird, dass er gegen diese Richtlinie verstoßen hat, wird dieser Vorfall gemäß des Disziplinarverfahrens des Unternehmens gehandhabt und gegen diesen Mitarbeiter können Disziplinarmaßnahmen verhängt werden, die bis hin zur Entlassung reichen.
Falls ein solcher Vorfall bei einer Drittpartei auftritt, ist Fora dazu berechtigt, jeglichen Vertrag mit dieser Partei oder deren Fähigkeit, unsere Gebäude zu benutzen, zu beenden.